Fragenkatalog
Prüfung
Fragenübersicht
1. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen können jederzeit alle Geschäftsaktivitäten eines Börsenteilnehmers auf die Einhaltung der Eurex-Regelwerke überprüfen.
2. Die Eurex-Börsen dienen gemäß Börsenordnung insbesondere dem Abschluss von standardisierten Terminkontrakten wie Futures und Optionen.
3. Die zuständige oberste Landesbehörde des Landes Hessen übt die Börsenaufsicht über die Eurex Deutschland aus.
4. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen haben gemäß Börsenordnung die Aufgabe, die Organisation und den Geschäftsablauf der Terminbörse zu regeln, nicht jedoch die Handelszeiten.
5. Der Börsen-/Verwaltungsrat der Eurex-Börsen übt gemäß Börsenordnung die Aufsicht über die jeweilige Eurex-Börse im Tagesgeschäft aus.
6. Sämtliche an den Eurex-Börsen gehandelten derivativen Kontrakte - einschließlich OTC Flexible Options - sind standardisiert.
7. Welche(s) der folgenden Organ(e) ist gemäß Börsenordnung für die Leitung der Eurex-Börsen zuständig?
8. Welches ist der Grund / sind die Gründe, um anstelle einer effektiven Lieferung bei der Ausübung von Aktienoptionen einen Barausgleich anzuordnen?
9. Welche(s) Organ(e) überwach(en) das ordnungsgemäße Zustandekommen der Börsenpreise an der Eurex Deutschland?
10. Welchem Ziel dienen die Eurex-Börsen gemäß Börsenordnung im Besonderen?
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